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Grundsteuerreform in Niedersachsen

Grundsteuerreform © Landesamt für Steuern Niedersachsen
Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2018 das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt. Die bisherigen, jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte müssen ab 2025 durch neue Bemessungsgrundlagen ersetzt werden. Im November 2019 hat der Gesetzgeber auf Bundesebene daraufhin das Grundsteuer-Reformgesetz verabschiedet. Gleichzeitig wurde mit der sogenannten Öffnungsklausel den Bundesländern das Recht eingeräumt, eine eigene gesetzliche Regelung für die Bewertung von Grundbesitz aufzustellen.

Niedersachsen hat seit dem 07.07.2021 ein eigenes Grundsteuergesetz. In Niedersachsen wird die Grundsteuer B künftig nach dem sogenannten Flächen-Lage-Modell berechnet, was im Wesentlichen zwar die Flächen des Gebäudes und des Grundstücks als Maßstab zugrunde legt, aber auch die Lage eines Grundstücks durch einen Lage-Faktor berücksichtigt, der sich auf Bodenrichtwerte bezieht.

Zur Umsetzung ist jede Eigentümerin und jeder Eigentümer eines Grundstücks verpflichtet, eine Erklärung zu seinem Grundstück gegenüber seinem Finanzamt abzugeben.

Über Mein ELSTER (www.elster.de) steht den Bürgerinnen und Bürgern ab dem 01.07.2022 die kostenlose Möglichkeit der elektronischen Erklärungsabgabe zur Verfügung. Hierfür wird ein sogenanntes Benutzerkonto benötigt, mit dem man sich einmalig gegenüber dem Finanzamt ausweist. Wer seine Einkommensteuererklärung bereits elektronisch über ELSTER an das Finanzamt übermittelt, kann dieses Benutzerkonto auch für die Grundsteuer verwenden. Darüber hinaus dürfen über dieses Benutzerkonto auch die Erklärungen von Angehörigen übermittelt werden. Im Ausnahmefall werden Papier-Vordrucke bereitgestellt und Papier-Erklärungen angenommen.

In Niedersachsen wird man für die Grundsteuer nur noch ein einziges Mal eine solche Erklärung abgeben müssen. Diese muss bis zum 31.10.2022 beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Nur für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (Grundsteuer A) gilt in allen Bundesländern das Bundesrecht, weswegen alle sieben Jahre eine Erklärung abzugeben ist.

Das Finanzamt wird den Eigentümerinnen und Eigentümern von Grundstücken zuvor im Mai/Juni 2022 in Informationsschreiben das jeweilige Aktenzeichen sowie Erläuterungen an die Hand geben. Dazu zählen auch Grundstücksinformationen, die schon bei der Finanzverwaltung vorhanden sind. Die Eigentümer prüfen, ob sie vollständig, aktuell und richtig sind. Darüber hinaus können nur sie Angaben zur Nutzung am Stichtag, wie Wohnfläche oder Gründe für Steuerbefreiungen, machen. Auch der sogenannte Grundsteuer-Viewer gibt Hilfestellung. Dabei handelt es sich um eine Kartendarstellung, aus der die Flächen online abzulesen sind. Es ist ein kostenfreies Programm, welches direkt während der Bearbeitung der Erklärung aus Mein ELSTER heraus zur Verfügung gestellt wird.

Die Finanzämter haben bis Ende 2023 Zeit, um die neuen Grundsteuermessbeträge festzustellen und an die Kommunen weiterzuleiten. Die Neufestsetzung der Grundsteuer (Grundsteuerbescheide) erfolgt anschließend bis Ende 2024 durch die Kommunen. Die neue Grundsteuer ist erst ab Januar 2025 zu zahlen.

Über die Infoseite zur Grundsteuerreform in Niedersachsen (https://lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer) erhalten Sie Informationen über den aktuellen Sachstand.