Gemeindeelternrat

In Gemeinden, die Träger von mehr als zwei Schulen sind, werden Gemeindeelternräte gebildet.

Während die Elternmitwirkung auf schulischer Ebene sich auf die Aufgabe und Probleme an der eigenen Schule konzentriert, sind die Elternvertretungen auf Gemeindeebene gefordert, über ihre Schule, ihre Schulform hinaus für die Eltern ihres Gebietes einzutreten, an der kommunalen und landespolitischen Gestaltung der Bildung teilzunehmen. Die Zusammensetzung und Aufgaben der Gemeindeelternräte sind im NSchG in den §§ 97 - 99 zu finden.

Jeder Schulelternrat einer Gemeinde wählt alle zwei Jahre aus seiner Mitte ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied für den Gemeindeelternrat. Dabei entsendet jede Schule auf Gemeinde Vertreter in den Gemeindeelternrat, auch wenn die Schule z.B. in Trägerschaft des Kreises ist. Besteht eine Schule aus mehreren Schulformen, so ist jeder Schulzweig selbständig und die ihm zugehörigen Mitglieder des Schulelternrates sind ein eigener Schulelternrat und entsenden daher jeweils eigene Mitglieder. Beispiel: Eine zusammengefasste Grund- und Hauptschule kann je ein Mitglied und je ein stv. Mitglied wählen. Nach § 106 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 stellen zusammengefasste Haupt- und Realschulen ebenfalls je ein Mitglied.

Ansprechpartner in der Elternschaft - Gemeindeelternrat der Samtgemeinde Papenteich:

Schule
Name
E-Mail
Grundschule Adenbüttel

Wiebke Ackermann

Patrick Holube

wird noch aktualisiert

Grundschule Meine

"Am Zellberg"

Kirsten Meyer-Hamann

Dominic Robrecht

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Grundschule Rötgesbüttel

Madelaine Volckmar

Lars Westergaard

wird noch aktualisiert

Grundschule Schwülper

Alexandra von Peinen

Julia Schröder

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Margret und Rolf Rettich-Schule

Stefanie Weitzer

Anne-Liesa Jäscke

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Oberschule Papenteich

Andreas Umbreit-Pluta

Janette Behrend

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Philipp-Melanchthon-Gymnasium

Andreas Kierspel

Janine Thurau

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