Angebote und Benefits

Sicherheit

Die Samtgemeinde bietet Ihnen einen zukunfts- und standortsicheren Arbeitsplatz. Als Angestellte*r werden Sie nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVÖD-VKA) bezahlt und erhalten darüber hinaus eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung sowie Ende November eine jährliche Sonderzahlung. Für Beamtinnen und Beamte gilt das Niedersächsische Besoldungsgesetz. Durch Aufstiege in den Erfahrungsstufen und Tarifanpassungen beziehungsweise Anpassungen des niedersächsischen Besoldungsgesetzes profitieren unsere Mitarbeitenden von regelmäßigen Gehaltserhöhungen. Profitieren auch Sie von einem zukunfts- und standortsicheren Arbeitsplatz.

Vielfalt & Chancengleichheit

Chancengleichheit und Diversität haben bei uns einen sehr wichtigen Stellenwert. Daher begrüßen wir Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, kultureller und sozialer Herkunft, Behinderung, Religion und Weltanschauung. Werden Sie Teil unseres bunt gemischten Teams.

Flexible Arbeitszeitgestaltung

Für vollbeschäftigte Beamt*innen gilt eine einheitliche Wochenarbeitszeit von 40 Stunden, für Tarifbeschäftigte 39 Stunden. Zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie werden individuelle Teilzeitmodelle angeboten.

Die Gleitzeit (eine Rahmenarbeitszeit zwischen 6:30 und 19:00 Uhr) sowie die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Gleittagen bilden das Grundgerüst der flexiblen Arbeitszeitgestaltung bei der Samtgemeinde.

Erholungszeit

Flexible und individuelle Arbeitszeitmodelle sind für uns selbstverständlich, passend zu den vielfältigen Lebensentwürfen unserer Mitarbeitenden. Hybrides Arbeiten (Arbeiten im Rathaus oder mobil Zuhause), ist je nach Tätigkeit bei uns möglich. Der Jahresurlaub der Mitarbeiter*innen beträgt pro Kalenderjahr und ausgehend von 5 Arbeitstagen in der Woche 30 Arbeitstage und zusätzlich die Möglichkeit von Sonder- und Bildungsurlaub. Zusätzlich sind der 24.12 und 31.12. dienstfrei.

Schwerbehinderte Mitarbeiter*innen im Sinne des SGB IX haben in der 5-Tagewoche einen Anspruch auf 5 Zusatzurlaubstage pro Kalenderjahr.

Familienzeit

Familienfreundliche Arbeitsplätze sind für uns eine Selbstverständlichkeit. Wenn Sie in eine bis zu dreijährige Elternzeit gehen wollen, begleiten wir Sie während der Familienpause. Über die Elternzeit hinaus können Sie sich unbezahlt beurlauben lassen. Sollten Sie als Teilzeitkraft zurückkehren, achten wir darauf, dass Ihnen weiterhin alle Entwicklungsmöglichkeiten offenstehen.