Elektronische Kommunikation
Die Samtgemeinde Papenteich bietet Ihnen die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation mit der Samtgemeindeverwaltung an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit § 1 des Niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetz (Nds. VwVfG). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht.
Die Samtgemeinde Papenteich hat diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation zum eröffnet.
Formfreie elektronische Kommunikation mit der Samtgemeinde Papenteich
E-Mail
Einfache Anliegen, Hinweise und Beschwerden sowie Terminanfragen (außer Bürgerbüro und Standesamt) und dergleichen, also alles, was keine eigenhändige Unterschrift benötigt, können Sie uns auch einfach online per E-Mail schicken.
E-Mails sind jedoch wie Postkarten auf dem Übertragungsweg quer durchs Internet für jeden lesbar und können grundsätzlich auch verändert werden. Bitte senden Sie Ihre E-Mail an die zentrale E-Mail-Adresse:
Darüber hinaus finden Sie in unserem Internetangebot weitere E-Mail Adressen einzelner Personen. Auch an diese Adressen können Sie formfreie E-Mails senden.
Besonderes Behördenpostfach (beBPo)
Gemäß der Elektronischen Rechtsverkehrsverordnung (ERVV) sind die Kommunen verpflichtet, ab dem 1. Januar 2022 als sicheren Übermittlungsweg für die elektronische Kommunikation mit Gerichten und Strafverfolgungsbehörden ein besonderes Behördenpostfach (beBPo) einzurichten.
Das beBPo bietet eine einfache und sichere elektronische Kommunikation mit der Justiz sowie Rechtsanwälten, Notaren und anderen Behörden. Es ermöglicht die Übertragung großer Datenmengen und hat Quittungsmechanismen und Prüfprotokolle bereits integriert. Eine separate elektronische Signatur ist nicht erforderlich, da beBPo eine offizielle Legitimierung erfordert, in deren Rahmen sich die Behörde authentifizieren und legitimieren muss (Vertrauenswürdiger Herkunftsnachweis).
Für die Samtgemeindeverwaltung wurde ein beBPo eingerichtet. Die Postfachadresse finden Sie im beBPo Adressverzeichnis unter den folgenden Namen:
Samtgemeinde Papenteich
Dateiformate
Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Samtgemeinde versenden, so beachten Sie bitte, dass die Verwaltung nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende Dateiformate können verarbeitet werden:
- Adobe Acrobat (.pdf),
- Rich Text Format (.rtf),
- Textdateien im Format ASCII (.txt),
- Microsoft Word (.docx),
- Microsoft Excel (.xlsx),
- Joint Photographic Expert Group (.jpg).
- Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Empfangsstelle zulässig.
In allen zulässigen Formaten sollten keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen verwendet werden, da diese ggf. automatisch gelöscht werden. Verwenden Sie abweichende Dateiformate, so kann die Mail ggf. nicht bearbeitet werden.
Virenschutz bzw. Umgang mit SPAM-Mails
Die Samtgemeinde Papenteich verwendet verschiedene Verfahren zur Filterung von unerwünschten E-Mails (Spam-Filter). Durch den Spam-Filter können Ihre E-Mails abgewiesen werden, weil diese durch bestimmte Merkmale fälschlich als Spam identifiziert wurden.