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Kinderreisepass

Wegfall des Kinderreisepasses

Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird. Auch die Aktualisierung/Verlängerung von noch gültigen Kinderreisepässen ist dann nicht mehr möglich.

Ab dem 01.01.2024 können dann nur noch Personalausweise oder normale elektronische Reisepässe ausgestellt werden.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten noch bis zu ihrem Ablauf die Gültigkeit.

Ab dem 01.01.2024 kann dann ein Personalausweis oder "normaler" Reisepass für Ihr Kind beantragt werden.

Das Bürgerbüro weist darauf hin, dass Personalausweise und Reisepässe nicht direkt ausgestellt werden können, sondern über die Bundesdruckerei bestellt werden müssen und somit Lieferzeiten haben.

Aufgrund der Abschaffung des Kinderreisepasses wird von einem erhöhten Aufkommen an Dokumentenbestellungen ausgegangen, sodass dann möglicherweise auch mit längeren Lieferzeiten zu rechnen ist.

Bitte beachten Sie für die Beantragung von Ausweisdokumenten die Öffnungszeiten des Bürgerbüros:

Montag               08:00 – 12:00 Uhr (nur mit Termin)

Dienstag             08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

Mittwoch             08:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag        08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr (nur mit Termin)

Freitag                08:00 – 12:00 Uhr

Für die Abholung von Ausweisdokumenten ist keine Terminvereinbarung erforderlich. Hier sind lediglich die allgemeinen Öffnungszeiten zu beachten.

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