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Personalwesen

Das Personalamt ist zuständig für die Zahlbarmachung der Entgelte der tariflich Beschäftigten, Beamten, Auszubildenden und Aushilfskräfte der Samtgemeinde Papenteich und ihrer Mitgliedsgemeinden. Weiterhin wird im Personalamt die Zahlung des Kindergeldes für die Beschäftigten vorgenommen und die Weiterleitung der anfallenden Lohn- und Kirchensteuer sowie des Solidaritätszuschlages an das Finanzamt und die Sozialversicherungsbeiträge an die zuständigen Krankenkassen veranlasst.

Dieses Sachgebiet umfasst ebenfalls folgende Aufgaben:

  • Urlaub
  • Bildungsurlaub
  • Arbeitsbefreiung
  • Fortbildungsmaßnahmen
  • Altersteilzeit
  • VBL (Pflichtversicherung, freiwillige Versicherung)
  • Pensionskasse
  • Mutterschutz/Elternzeit
  • Berufsausbildung
  • Praktikum

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Zuständige Stelle

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