Vollstreckung
Erhält ein Schuldner eine Vollstreckungsankündigung, ist in jedem Fall eine Mahnung durch die Samtgemeindekasse erfolgt. Der Schuldner sollte sich nach der Ankündigung dann unverzüglich mit dem angegebenen Sachbearbeiter in Verbindung setzen, um die weitere Vorgehensweise ggf. Ratenzahlungen zu besprechen. Hierdurch können weitergehende Vollstreckungsmaßnahmen, die tiefer in die Rechte des Schuldners eingreifen und mit weiteren Kosten verbunden sind, vermieden werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Forderungen aus der Vollstreckung sind sofort in voller Höhe zu begleichen. Ist dies nicht möglich kann ein Antrag auf Ratenzahlung gestellt werden.
Um über diesen Antrag zu entscheiden, werden folgende Unterlagen benötigt.
- Einen gültigen Personalausweis
- Leistungsbescheid ALG I oder ALG II
Lohn - / Verdienstbescheinigung - Kontoverbindung
Sollten schon mit anderen Gläubigern Ratenzahlungen vereinbart worden sein, müssen auch diese Unterlagen mitgebracht werden.