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Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes

Die Abmeldung eines Hauptwohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn Sie beispielsweise ins Ausland verziehen. Wird ein Nebenwohnsitz zum neuen Hauptwohnsitz, ist ein Statuswechsel notwendig.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Meldeschein

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

Die Abmeldung ins Ausland ist frühestens 1 Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.

Rechtsgrundlage(n)

Anträge / Formulare

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Samtgemeinde Papenteich

Samtgemeinde Papenteich

Hauptstr. 15
38527 Meine

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