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Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion aktivieren

Der Online-Ausweis ermöglicht es Ihnen, digital angebotene Verwaltungsleistungen und geschäftliche Dienstleistungen online zu erledigen. Das Online-Ausweisen ist durch einen Chip in Ihrer Ausweiskarte möglich, sofern der Online-Ausweis aktiviert ist. Bei Bürgerinnen und Bürgern, die bei der Beantragung 16 Jahre oder älter waren, ist dieser Chip seit 2017 standardmäßig aktiviert.


Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen und Sie 16 Jahre und älter sind, können Sie den Online-Ausweis selbst aktivieren. Die dafür erforderliche PIN und alle Informationen dazu erhalten Sie per Post in Ihrem sogenannten „PIN-Brief“. Später können Sie die PIN durch eine selbstgewählte, sechsstellige PIN ersetzen. Dies können Sie beim Abholen des Ausweises erledigen sowie später im Bürgeramt oder in Apps für den Online-Ausweis, wie zum Beispiel der AusweisApp2.


Wenn die Online-Ausweisfunktion noch nicht aktiviert ist, können Sie diese in Ihrem zuständigen Bürgeramt oder mit dem Online-Verwaltungsangebot „PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst“ aktivieren lassen.


Mit Ihrem Online-Ausweis können Sie zum Beispiel:

  • BAföG online beantragen,
  • Ihre SIM-Karte online aktivieren,
  • Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung rund um Ihr Versicherungskonto nutzen und 
  • die Identifizierung mit PostIdent über die PostIdent-App vornehmen.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen einen deutschen Personalausweis.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis
  • AusweisApp2 und NFC-fähiges Smartphone oder Kartenlesegerät
  • selbstgewählte, sechsstellige PIN

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Online-Dienste

Für Ihren Wohnort wurde leider keine Online-Dienste gefunden.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, DV 2

Fachlich freigegeben am

25.10.2021

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Samtgemeinde Papenteich

Ordnungs- und Standesamt

Hauptstr. 15
38527 Meine

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