Direktwahl 2025
Wahl zum Landrat/ zur Landrätin
Wann wird gewählt?
Aufgrund des Todes des bisherigen Landrats hat der Kreistag Gifhorn den Wahltermin auf Sonntag, den 26.10.2025 festgelegt. Die Wahl findet in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr statt.
Eine mögliche Stichwahl findet am Sonntag, dem 09.11.2025, ebenfalls in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr, statt.
Wer darf wählen?
Bei der Wahl des Landrats bzw. der Landrätin dürfen alle Deutschen und EU-Bürger wählen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten im Landkreis Gifhorn wohnhaft sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wer wird gewählt?
Gewählt wird der oberste Repräsentant oder die oberste Repräsentantin des Landkreises Gifhorn. Der Landrat bzw. die Landrätin ist für die Leitung der Kreisverwaltung sowie die Umsetzung politischer und strategischer Entscheidungen zuständig.
Wie wird gewählt?
Bei der Wahl des Landrats/der Landrätin haben die Wähler eine Stimme. Erhält an diesem Wahltag kein Kandidat bzw. keine Kandidatin mindestens 50 % der abgegebenen Stimmen, ist innerhalb von zwei Wochen, am 09.11.2025, eine Stichwahl zwischen der bzw. dem Erst- und Zweitplatzierten erforderlich.