Online-Wahlscheinantrag
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
in Kürze erhalten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung.
Die Briefwahlbeantragung ist wie folgt möglich:
- Mit der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung
- Online mit dem abgebildeten QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung
- Online unter https://www.wahlschein.de
- Antrag per Post an die Samtgemeinde Papenteich, Wahlamt, Hauptstraße 15, 38527 Meine oder per E-Mail an wahlen@papenteich.de senden
- Persönlich hier vor Ort
In jedem Fall sind folgende Pflichtangaben zu machen:
- Nachname
- Vorname(n)
- Geburtsdatum
- Meldeadresse (Hauptwohnung)
- ggf. eine abweichende Versandadresse.
BITTE BEACHTEN SIE: Bei einer vorgezogenen Wahl wird der Zeitraum für den Versand der Briefwahlunterlagen stark verkürzt. Der Grund ist, dass die Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge erst am 20. Januar endet und die Stimmzettel erst nach deren endgültiger Zulassung (vermutlich ab dem 3. Februar) zur Verfügung gestellt werden können. Der Versand der Briefwahlunterlagen wird daher erst in der ersten Februarwoche erfolgen können. Aus demselben Grund öffnet auch das Briefwahlbüro im Rathaus der Samtgemeinde Papenteich, erst am 6. Februar 2025.
Eine Antragstellung ist früher möglich, hat aber keinen Einfluss auf den frühestmöglichen Versand.
Das Briefwahlbüro im Rathaus ist ab dem 06. Februar 2025 zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet.
WEITERE HINWEISE:
Wer die Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen und entgegennehmen möchte, benötigt dafür eine schriftliche Vollmacht.
Änderungen bereits gestellter Anträge sind nicht über das Online-Formular möglich. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an das Wahlbüro.
In besonderen Fällen, z.B.: plötzliche Erkrankung, Krankenhausaufenthalt, können auch am Samstag, 22.02.2025, von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, und am Wahlsonntag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr, Briefwahlunterlagen im Briefwahlbüro der Samtgemeinde Papenteich abgeholt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 22.02.2025, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.