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Änderungen bei der Grundsteuer

Zum 1. Januar 2025 gelten neue Regeln für die Grundsteuer.

Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer mussten daher gegenüber dem Finanzamt eine Steuererklärung über ihr Eigentum abgeben. Auch im Papenteich wird sich die Grundsteuer-Reform bemerkbar machen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 die bisherigen Berechnungsweisen für verfassungswidrig erklärt hatte, musste eine neue und zeitgemäße gesetzliche Regelung für die Erhebung der Grundsteuer gefunden werden.

Was kommt auf die Eigentümerinnen und Eigentümer zu?

Die Bürgerinnen und Bürger erhalten Mitte November einen Grundsteuerbescheid der Samtgemeinde Papenteich. Gesetztes Ziel aller Beteiligten war und ist die sogenannte Aufkommensneutralität. Das heißt, die Gesamtheit der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler soll durch die Reform nicht mehr belastet werden als bisher. Das heißt aber auch, dass sich die Steuerbelastung für manche Haushalte vermindern, für andere erhöhen wird. Das kann sich für Einzelne ungerecht anfühlen, ist aber aufgrund der neuen Erhebungsmethode nicht vermeidbar.

Die Grundsteuerreform ist ein zweischneidiges Schwert. Wir müssen eine völlig veraltete Berechnungsweise beheben. Gleichzeitig wird es Gewinner und Verlierer der Reform geben.

Zitat NSGB-Präsident Dr. Marco Trip

Warum überhaupt Grundsteuer zahlen?

Die Grundsteuer ist und bleibt eine der zentralen Finanzquellen für die Kommunen. Hieraus werden kommunale Einrichtungen wie Schulgebäude, Sportplätze, Feuerwehren, Jugendeinrichtungen, Straßen und dergleichen finanziert. Ohne die Grundsteuer könnten die Gemeinden diese Daseinsvorsorge nicht erbringen.

Bei Fragen können Sie uns unter den Telefonnr.: 05304/502-28 und -22 erreichen. Wenn wir gerade in Beratungsgesprächen sind, können Sie uns gerne eine Email an finanzen@papenteich.de senden. Aufgrund der zu erwartenden hohen Rückfragen, bitten wir um Ihre Geduld.

Autor: Annika David, 08.11.2024