Leinenpflicht für Hunde ab 01.04.2025
Leinenpflicht für Hunde vom 1. April bis zum 15. Juli!
Diese Maßnahme schützt vor allem die wilden Tiere während der Brut- und Setzzeit. Dies ist eine Phase, in der Wildtiere besonderen Schutz benötigen.
Daher gilt in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli in der freien Landschaft die allgemeine Leinenpflicht für Hunde. Das bedeutet, dass die Vierbeiner im Wald, auf Wiesen, Feldern und an Gewässern stets angeleint sein müssen.
Einige Tiere wie Dachse, Feldhasen, Wildkatzen, Wildschweine oder auch Kleinnager wie der Gartenschläfer haben bereits Nachwuchs. Selbst das bloße Aufstöbern von Jungtieren kann dazu führen, dass Elterntiere ihren Nachwuchs verlassen. Andere hochtragende oder gerade gebärende Wildtiere können nur eingeschränkt fliehen und werden durch jede äußere Störung empfindlich beeinträchtigt. Auch viele wiesen- und bodenbrütende Vogelarten beginnen im April mit der Brutzeit.
Die wichtigsten Hinweise für Hundehalter sind auf der Internetseite des Landwirtschaftsministeriums zusammengefasst: https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/wald_holz_jagd/wald_und_forstwirtschaft/mit-dem-hund-in-der-freien-landschaft-faq-132036.html
Gesetzlich verankert ist die Leinenpflicht für Hunde in dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG). Ausnahmen gelten u.a. für Blindenhunde, Jagd - oder Rettungshunde im Einsatz oder in Ausbildung.
Auch Spaziergänger sind zu einem respektvollen Verhalten angehalten. Das Bundesnaturschutzgesetz untersagt es grundsätzlich, wildlebende Tiere zu belästigen und deren Lebensräume zu schädigen oder zu vernichten.
Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz