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Flächennutzungsplan

Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück überhaupt als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einblick in den Flächennutzungsplan der zuständigen Stelle nehmen.

Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan (städtebauliche Rahmenplan) der zuständigen Stelle. Er enthält die von der planenden Stelle gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen. Zum Beispiel Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.

Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern . Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechts ansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar.

Eine mittelbare Betroffenheit ergibt sich daraus, dass Bebauungspläne, die die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindlichen Festsetzungen enthalten, aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln sind.

Außerdem ergibt sich eine mittelbare Betroffenheit für die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im "Außenbereich" gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB), weil hier den Bauvorhaben widersprechende Darstellungen des Flächennutzungsplans als "Beeinträchtigung öffentlicher Belange" entgegenzuhalten wären.

Um für Planungssicherheit zu sorgen, ist eine Geltungsdauer für den Flächennutzungsplan von 10 bis 15 Jahren anzustreben.

An wen muss ich mich wenden?

Für die Aufstellung und Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Samtgemeinde Papenteich zuständig. Hier werden die städtebaulichen Planungs- und Entwicklungsziele innerhalb der Samtgemeinde festgelegt. Der Flächennutzungsplan gibt in groben Zügen Auskunft über Bauflächen, Verkehrsflächen, Grünflächen und Flächen für die Land- und Forstwirtschaft. Der Flächennutzungsplan ist Grundlage der Mitgliedsgemeinden für die Erstellung von Bebauungsplänen.

Dokumente

Erstinformation

Zur Erstinformation kann eine vereinfachte und nicht rechtsgültige Darstellung des Flächennutzungsplanes im Flächennutzungsplan-Portal des Regionalverbandes Großraum Braunschweig eingesehen werden.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Samtgemeinde Papenteich

Hauptstr. 15
38527 Meine

Kontakt

Anne Marie Dyck