Schädlingsbekämpfung

Ihr Wohnort

Ein gepflegtes Umfeld trägt nicht nur zum Wohlfühlen bei, sondern hilft auch, Schädlingsbefall – insbesondere durch Ratten – zu vermeiden. Dennoch kann es vorkommen, dass sich Ratten auf einem Grundstück ansiedeln. Unser Ziel sollte es sein, den Lebensraum für diese unattraktiver zu machen.

Informationen zum Thema “Schädlingsbekämpfung“ auf den Seiten des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelbekämpfung

Was kann ich gegen Ratten tun?

Der Mensch kann mit seinem Verhalten einen großen Teil dazu beitragen, dass sich Ratten in unserer Nähe nicht mehr wohl fühlen:

  • Reduzieren Sie Nahrungsquellen, schmeißen Sie nicht achtlos Lebensmittel weg
  • spülen Sie keine Lebensmittel in die Kanalisation
  • unterlassen Sie übermäßige Fütterungen in der Natur
  • Fütterungsverbote beachten

An wen muss ich mich wenden?

Als Grundstückseigentümer sind Sie verpflichtet einen Rattenbefall bei der Samtgemeinde Papenteich zu melden.

Sofern Ratten in der Öffentlichkeit oder auf dem privaten Grundstück gesichtet werden, nehmen wir Ihre Meldung gern entgegen. Entweder Sie melden sich bei unserem Ordnungsamt unter den rechtsstehenden Kontaktdaten oder sie füllen gleich das Dokument / Kontaktformular aus. Dieses wird an einen Schädlingsbekämpfer weitergeleitet, welcher sich mit Ihnen in Verbindung setzt und sich um die Bekämpfung kümmert.

Rechtsgrundlage