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Arbeitssicherheit

Der Arbeitgeber hat Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten. Wirkungsvoller Arbeitsschutz ist dann möglich, wenn die potenziellen Gefährdungen am Arbeitsplatz erkannt und durch entsprechende Maßnahmen verhindert werden.

Um dieses sicherstellen zu können, ist den Arbeitgebern mit den Vorschriften zu den Bereichen des

  • betrieblichen,
  • sozialen und
  • medizinischen

Arbeitsschutzes ein modernes Regelwerk zur Verfügung gestellt worden.

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und eine Betriebsärztin unterstützen uns bei der Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen.

Rechtsgrundlage

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV)

Arbeitsstättenrichtlinien

DGUV-Vorschriften (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Samtgemeinde Papenteich

Hauptstr. 15
38527 Meine

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