Mieten & Pachten
Außerschulische Nutzung
Räumlichkeiten in den Schulen werden für Veranstaltungen nach Schulschluss oder an Wochenenden für schulspezifische Zwecke an den Förderverein usw. vermietet. Anträge sind formlos schriftlich einzureichen.
Sporthallenbelegung
Die Vergabe der Sporthallen ist nur auf schriftlichen formlosen Antrag möglich. Einmalige Belegungen können jederzeit beantragt werden. Je nach Art der Veranstaltung ist die Benutzung kostenlos oder kostenpflichtig nach der Sporthallengebührensatzung.
Längerfristige Belegungen müssen von den Vereinen schriftlich beantragt werden. Die Nutzung läuft jeweils über ein halbes Jahr. Belegungen ab 01.04. – 30.09. und 01.10. – 30.03. eines jeden Jahres sind möglich. Diese Anträge müssen spätestens 6 Wochen vor Beginn des neuen Halbjahres eingereicht werden.