Bauhof
Der Bauhof ist für die Unterhaltung aller samtgemeindeeigenen Gebäude und Anlagen inklusive der Ausführung handwerklicher Tätigkeiten zuständig, soweit die Aufträge nicht durch Dritte erledigt werden. Die dafür erforderliche Pflege und Wartung der Gerätschaften und Fahrzeuge wird sichergestellt.