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Personalausweis Meldung wegen Verlust

Ist der Personalausweis nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige). Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.

Verfahrensablauf

Die betroffene Person muss persönlich vorstellig werden.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Ersatzdokumenten, wie Reisepass oder Geburtsurkunde zum Nachweis der Identität

Frist

Die Meldung muss umgehend erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweis es kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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