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Schädlingsbekämpfung

Hygieneschädlinge, wie Schadnager (Wanderratte, Hausratte und Hausmaus) und Ungeziefer (Arthropoden, z. B. Schaben, Mehlmotten, Speckkäfer), verunreinigen Lebensmittel und Gebäude, sind Vernichter von Vorräten und Lebensmitteln und letztendlich auch Verursacher technischer Defekte.

Die Rolle als Auslöser von Allergien und vor allem als Überträger von Krankheiten (Vektorfunktion) auf Mensch und Tier sind nicht zu unterschätzen, denn Schädlinge können Viren und Bakterien übertragen, die bei Mensch und Tier Krankheiten auslösen können.

Informationen zum Thema "Schädlingsbekämpfung" auf den Seiten des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelbekämpfung

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei dem Grundstückseigentümer. Privateigentümer müssen sich an private Schädlingsbekämpfer wenden. Die Zuständigkeit für kommunale Grundstücke liegt bei den jeweiligen Kommunen.

Bei einem Rattenbefall gilt in Niedersachsen eine abweichende Zuständigkeitsregelung. Nach der Verordnung über die Rattenbekämpfung in Niedersachsen ist für die Bekämpfung von Ratten immer zunächst der jeweilige Grundstückseigentümer und an zweiter Stelle die jeweilige Gemeinde zuständig. Bei Fragen zu Ratten wenden Sie sich daher bitte an unser Ordnungsamt unter den unten rechts stehenden Kontaktdaten.

Rechtsgrundlage

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Samtgemeinde Papenteich

Hauptstr. 15
38527 Meine

Kontakt