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Gebäudeunterhaltung

Ob die Erweiterung einer Schule erforderlich wird, drei alte Büroräume zu zwei neuen zusammengelegt werden sollen oder einfach nur ein Heizkessel zu erneuern ist, - die Hochbauabteilung plant und realisiert jede Baumaßnahme im eigenen Gebäudebestand der Samtgemeinde.

So wird die bauliche Unterhaltung, Werterhaltung, Reparatur und Wartung aller kommunalen Gebäude, wie z.B. Schulen, Rathaus und Mietobjekten wahrgenommen. Dies wird für kleinere Maßnahmen im Wege der Eigenplanung sowie bei größeren Maßnahmen durch die Vergabe von Planungsleistungen an freie Architektur- und Ingenieurbüros durchgeführt. Hierzu gehört insbesondere Ausschreibung und Beauftragung aller kommunalen Hochbauleistungen, die Bauleitung, Abnahme und Abrechnung der Bauleistungen. Eingeschlossen ist hier auch die Planung, der Bau, der Betrieb und die Unterhaltung von haus- und betriebstechnischen Anlagen und Einrichtungen nebst Anlagenüberwachung und -instandhaltung.
Außerdem ist die Hochbauabteilung für die Planung und Durchführung von kommunalen Neu- und Umbaumaßnahmen zuständig. Sie bedient sich hierfür in der Regel fast ausschließlich freiberuflicher Architektur- und Ingenieurbüros. Die Hochbauabteilung der Samtgemeinde nimmt dann die sog. „Bauherrenaufgaben“ wahr. Diese beginnen bei den ersten Überlegungen über den (Raum-) Bedarf und enden mit der Prüfung und Bezahlung der letzten Handwerkerrechnung.

Die Hochbauabteilung ist gleichzeitig Ansprechpartner zu allen Themen des Baugeschehens für die anderen Ämter der Samtgemeinde und der Mitgliedsgemeinden und fertigt fachliche Stellungnahmen an. Das gleiche gilt natürlich auch für Fragen mit öffentlichem Interesse aus den politischen Gremien.

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