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Jugendförderung

Jugendförderung als ein Bestandteil der öffentlichen Aufgabe „Jugendhilfe“ arbeitet mit und für Kinder(n), Jugendliche(n), Eltern und Familien.

Jugendförderung will junge Menschen unterstützen und zur Verbesserung ihrer Lebensbedingungen beitragen. Durch die Maßnahmen und Angebote sollen junge Menschen – auch durch eigenes Mitgestalten – positive Erfahrungen sammeln, an Selbstvertrauen gewinnen und erweiterte Perspektiven für ihre eigene Zukunft erhalten.

Rechtsgrundlage

Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)(SGB VIII)

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Samtgemeinde Papenteich

Hauptstr. 15
38527 Meine

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