Jugendförderung
Jugendförderung als ein Bestandteil der öffentlichen Aufgabe „Jugendhilfe“ arbeitet mit und für Kinder(n), Jugendliche(n), Eltern und Familien.
Jugendförderung will junge Menschen unterstützen und zur Verbesserung ihrer Lebensbedingungen beitragen. Durch die Maßnahmen und Angebote sollen junge Menschen – auch durch eigenes Mitgestalten – positive Erfahrungen sammeln, an Selbstvertrauen gewinnen und erweiterte Perspektiven für ihre eigene Zukunft erhalten.
Rechtsgrundlage
Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)(SGB VIII)