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Ausschreibungen VOB

Leistungsbeschreibung

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein dreiteiliges Klauselwerk für die Vergabe und die Vertragsbedingungen bei Bauaufträgen. Es wird vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (paritätisch besetzt durch Auftraggeber und Auftragnehmer) erarbeitet und beständig fortgeschrieben. Das Werk ist verpflichtend für staatliche Bauaufträge in Deutschland. Darüber hinaus wird es häufig auch bei privaten Bauvergabe von Bauverträgen angewandt.

Die drei Teile haben folgende Themen:

  • Teil A (VOB/A) enthält "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen".
  • Teil B (VOB/B) liefert "Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen".
  • Teil C (VOB/C) befasst sich mit "Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen". Darin enthalten sind gewerkespezifische technische Vorschriften über die Ausführung und Abrechnung spezifischer Bauleistungen.

Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, Bauleistungen gemäß VOB/A zu vergeben. Daraus folgt, dass bei der öffentlichen Bauvergabe die Bauverträgen den Richtlinien von VOB/B und VOB/C zugrunde liegen müssen.

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Zuständige Stelle

Samtgemeinde Papenteich

Hauptstr. 15
38527 Meine

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