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Stellenausschreibung - Gemeinde Adenbüttel (m/w/d)

Kurzinfo:

Arbeitszeit:            

19,5 Wochenstunden                              

Anstellungsdauer:                        

befristet bis 14.05.2026

Entgeltgruppe:

S11b TVöD-SuE

Homeoffice geeignet:

ja

Einstellung zum:

ab dem 15.10.2024

Einsatzort:

Gemeindeverwaltung, 38528 Adenbüttel

Unsere Gemeinde Adenbüttel soll lebendiger werden. Die geringe Grund- und Gesundheitsversorgung vor Ort, der demografische Wandel und die pandemische Situation machen es den Bewohner*innen der Gemeinde Adenbüttel schwer, einander zu begegnen. Ehrenamtliches Engagement und Vereinsaktivitäten waren in unserer ländlichen Region stets wichtiger Anker für Austausch und Teilhabe. Leider zeichnet sich ein starker Rückgang dieser Aktivitäten ab.

Nun sollen in der Gemeinde auf mehreren Ebenen Verbesserungen der Lebenssituation erarbeitet werden. Dafür sollen die Bedarfe der Bewohner*innen erfasst und für unterschiedliche Zwecke genutzt werden, z.B. für die Aktivierung von Ehrenamtlichen und als Grundlage für die strategische Dorfentwicklung.

Mit Hilfe von Bürgerveranstaltungen soll allen Bewohner*innen die Möglichkeit gegeben werden, sich gleichberechtigt auszutauschen, Ideen zu entwickeln und umzusetzen. So kann die Lebensqualität nachhaltig gesteigert werden. Darüber hinaus dienen die erfassten Bedarfe dem Erstellen eines Leitbilds / einer Entwicklungsplanung für die Gemeinde Adenbüttel. Auf dieser Grundlage kann Adenbüttel dann entsprechend den Wünschen seiner Bewohner*innen die öffentlichen Plätze und Flächennutzung behutsam weiterentwickeln.

Wir suchen daher eine/n

Gemeinwesenarbeiter*in / Quartiersmanager*in (m/w/d)

Wir bieten Ihnen

  • Eine bis zum 14.5.26 befristete Teilzeitbeschäftigung mit 19,5 Std./ Woche ab dem 15.10.2024
  • Eine verantwortungsvolle und vielseitige Tätigkeit nach Entgeltgruppe S11b
  • Möglichkeiten zur flexiblen Gestaltung Ihrer Arbeitszeit, einschließlich Heimarbeit

Die Stelle umfasst insbesondere die folgenden Aufgaben:

  • Entwicklung von Gemeinwesenarbeit, Förderung des gemeinschaftlichen Zusammenlebens, Umsetzung von Projekten im Zuge unseres Projekts „UNSER ADENBÜTTEL- Gemeinschaft und Visionen dank Gemeinwesenarbeit“ des Wettbewerbs „Gute Nachbarschaft“
  • Fortsetzung der Arbeit Ihrer Vorgängerin, die aus privaten Gründen zum 30.09.2024 gekündigt hat
  • Aufbau und Betreuung von Bürgerbeteiligungsprozessen
  • Projektmanagement von gemeindeinternen, sozialen Projekten
  • Angebotsentwicklung zur Stärkung der Nachbarschaft und des Ehrenamts in der Gemeinde
  • Planung und Durchführung von Arbeitsgruppen und Bürger*innenworkshops
  • Öffentlichkeitsarbeit

Ihre Qualifikation:

  • Abgeschlossenes (Fach-) Hochschulstudium im Bereich Regionalmanagement, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Sozialwissenschaften oder vergleichbarem

Zudem erwarten wir:

  • Bereitschaft, Termine auch abends und gelegentlich am Wochenende wahrzunehmen
  • Kommunikations- und Kontaktfreudigkeit und der Wille zur Vernetzung mit verschiedenen Akteur*innen und Einrichtungen
  • Erfahrung im Bereich Quartiersentwicklung, Gemeinwesenarbeit, Projektmanagement und ausgeprägte Problemlösungskompetenz
  • Durchsetzungsvermögen, sowie selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten
  • Kooperations- und Teamfähigkeit
  • Einfühlungsvermögen bei Beratung von Zielgruppen
  • Souveränes Handeln in Bezug auf Konfliktlösungen
  • Sichere Moderation von Interessensgruppen
  • Zuverlässigkeit und Fähigkeit zur Selbstorganisation
  • Gute EDV-Kenntnisse, insbesondere im Umgang mit MS Office (Word, Excel, Outlook und PowerPoint)

Wir freuen uns auf Sie!

Nähere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer +49 (0) 5304 1748 Gemeinde Adenbüttel, unter 0162-6034913 (Bürgermeisterin Doris Pölig) oder über eine Anfrage via E-Mail (gemeinde@adenbuettel.de)

Schwerbehinderte und schwerbehinderten Menschen gleichgestellte Bewerberinnen / Bewerber werden im Rahmen des gesetzlich Zulässigen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Reisekosten für die Teilnahme an einem Vorstellungsgespräch werden nicht erstattet.