Festsetzung der Grundsteuer ab 01.01.2025
Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Regeln für die Grundsteuer.
Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer mussten daher gegenüber dem Finanzamt eine Steuererklärung über ihr Eigentum abgeben. Auch im Papenteich hat sich die Grundsteuer-Reform bemerkbar gemacht. Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 die bisherigen Berechnungsweisen für verfassungswidrig erklärt hatte, musste eine neue und zeitgemäße gesetzliche Regelung für die Erhebung der Grundsteuer gefunden werden.
Die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger haben einen Grundsteuerbescheid der Samtgemeinde Papenteich erhalten. Gesetztes Ziel aller Beteiligten war und ist die sogenannte Aufkommensneutralität. Das heißt, die Gesamtheit der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler soll durch die Reform nicht mehr belastet werden als bisher. Das heißt aber auch, dass sich die Steuerbelastung für manche Haushalte vermindert, für andere erhöht. Das kann sich für Einzelne ungerecht anfühlen, ist aber aufgrund der neuen Erhebungsmethode nicht vermeidbar.
Die Grundsteuerreform ist ein zweischneidiges Schwert. Wir müssen eine völlig veraltete Berechnungsweise beheben. Gleichzeitig wird es Gewinner und Verlierer der Reform geben.
Zitat NSGB-Präsident Dr. Marco Trip
Warum überhaupt Grundsteuer zahlen?
Die Grundsteuer ist und bleibt eine der zentralen Finanzquellen für die Kommunen. Hieraus werden kommunale Einrichtungen wie Schulgebäude, Sportplätze, Feuerwehren, Jugendeinrichtungen, Straßen und dergleichen finanziert. Ohne die Grundsteuer könnten die Gemeinden diese Daseinsvorsorge nicht erbringen.
Bei Fragen können Sie uns unter den Telefonnr.: 05304/502-28 und -22 oder der Email finanzen@papenteich.de erreichen.
Sollten Sie Zweifel an der Richtigkeit des Ihnen vorliegenden Grundsteuerbescheids haben, folgen Sie bitte dem auf der Internetseite des Landesamtes für Steuern Niedersachsen hinterlegten Prüfschema.