Bundesweite Gebührenerhöhung für den Personalausweis

Gemäß dem Rundschreiben VII6.20105/7#16 des Bundesministeriums des Innern wird nach Beschluss des Bundesrates die Gebühr für die Beantragung eines Personalausweises zum 7. Februar 2026 erhöht. Die Gebühr steigt um 9,00 Euro.

Diese Anpassung erfolgt im Rahmen einer allgemeinen Kostenanpassung zur Deckung gestiegener Produktionskosten. Sie dient insbesondere der Weiterentwicklung der Sicherheitsmerkmale sowie der fortschreitenden Digitalisierung des Ausweisverfahrens. Vor allem die Einführung neuer, noch sichererer Technologien zur Identitätsprüfung und die Umstellung auf digitale Verfahren haben zu einem erhöhten Aufwand geführt.

Darüber hinaus wurde eine Erleichterung für die Beantragung von Personalausweisen für Kinder unter zehn Jahren beschlossen. Für diese Personengruppe werden künftig keine PIN- und PUK-Briefe mehr ausgegeben. Hintergrund ist, dass die Online-Ausweisfunktion (eID) erst nach Vollendung des 16. Lebensjahres aktiviert werden kann.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Antragstellende ab 24 Jahren: 46,00 €
  • Antragstellende unter 24 Jahren: 27,60 €
  • Keine Aushändigung von PIN- und PUK-Briefen bei Personalausweisen für Kinder unter 10 Jahren