Hortgebühren
Der Samtgemeinde obliegt die Aufgabe der Hortbetreuung in der Samtgemeinde Papenteich. Für die betriebliche Führung haben wir für den Hort in Meine einen Vertrag mit der Gemeinde Meine.
Die Gebührenerhebung beruht auf der „Satzung der Samtgemeinde Papenteich über die Erhebung von Gebühren für den Hort der Samtgemeinde“.
Auf diesem Weg möchte ich alle Eltern, deren Kinder im Hort oder in der Schulkindbetreuung angemeldet sind, über die weitere Vorgehensweise hinsichtlich der Hortgebühren während der Corona-Krise informieren.
Sollten Sie eine Notbetreuung für Ihr Kind benötigen, wenden Sie sich bitte an den Leiter des Hortes, Herrn Meyer (Tel. 05304/7633). In bestimmten Fällen kann eine Notbetreuung in Kleingruppen stattfinden.
Eltern, deren wirtschaftliche Verhältnisse es erfordern, können einen Stundungsantrag stellen.
Gemäß unserer geltenden Satzung ist die Gebühr ungekürzt zu zahlen, wenn der Hort aus organisatorischen oder betrieblich notwendigen Gründen für kurze Zeit geschlossen ist. Für die Klärung, welcher Zeitraum als kurzer Zeitraum angesehen wird, bedarf es einer Samtgemeinderatsentscheidung.
Die nächste ordentliche Sitzung des Samtgemeinderates findet am 14.07.2020 statt. Es ist geplant dem Samtgemeinderat diesen Sachverhalt im Mai 2020 für die Beratungen vorzulegen.
Der Vorschlag der Verwaltung sieht vor, dass ab dem 01.05.2020 keine Elternbeiträge mehr zu entrichten sind, sofern der Hort geschlossen bleibt und keine Notbetreuung in Anspruch genommen wird. Der Beschluss des Samtgemeinderates bleibt abzuwarten. Ende Mai werden die Eltern zum Zwischenstand der Beratungen unterrichtet.
Für den Monat April 2020 sind die Elternbeiträge zu zahlen, bzw. werden abgebucht.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau März, Tel. 05304/50228 zur Verfügung.