Persönliche Abholung und Direktwahl

Wer die Briefwahlunterlagen persönlich im Wahlbüro abholt, kann seine Stimme auch direkt während der Öffnungszeiten im Wahlbüro abgeben.

Eine bevollmächtigte Person kann die Briefwahlunterlagen für andere Wahlberechtigte abholen. Hierfür ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Die bevollmächtigte Person muss außerdem schriftlich versichern, nicht mehr als vier Wahlberechtigte zu vertreten.