Lärmgenehmigungen / Veranstaltungen

Während der Nachtruhe- und Mittagsruhezeiten sind Betätigungen verboten, die zu einer Störung der Ruhezeiten führen können.

Die Samtgemeinde kann auf Antrag und ggf. nach Rücksprache mit der immissionsschutzrechtlichen zuständigen Stelle (Landkreis Gifhorn), Ausnahmen zulassen.

Die Ausnahmen werden zum Schutz der Nachbarschaft und Allgemeinheit unter bestimmten Bedingungen oder Auflagen erteilt.

Ein Antrag sollte rechtzeitig (mindestens 4-6 Wochen vorher) gestellt werden und beim Ordnungsamt der Samtgemeinde Papenteich eingereicht werden. Private Feiern sind davon ausgeschlossen. Sobald der Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie eine Nachricht von uns.

Ruhezeiten im Überblick

Werktags:

  • 13:00 – 15:00 Uhr (Mittagsruhe)
  • 20:00 Uhr – 07:00 Uhr (Nachtruhe)

Sonn- und Feiertage:

  • Ganztägig