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Gemeindeelternrat

In Gemeinden, die Träger von mehr als zwei Schulen sind, werden Gemeindeelternräte gebildet.

Während die Elternmitwirkung auf schulischer Ebene sich auf die Aufgabe und Probleme an der eigenen Schule konzentriert, sind die Elternvertretungen auf Gemeindeebene gefordert, über ihre Schule, ihre Schulform hinaus für die Eltern ihres Gebietes einzutreten, an der kommunalen und landespolitischen Gestaltung der Bildung teilzunehmen. Die Zusammensetzung und Aufgaben der Gemeindeelternräte sind im NSchG in den §§ 97 - 99 zu finden.

Jeder Schulelternrat einer Gemeinde wählt alle zwei Jahre aus seiner Mitte ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied für den Gemeindeelternrat. Dabei entsendet jede Schule auf Gemeinde Vertreter in den Gemeindeelternrat, auch wenn die Schule z.B. in Trägerschaft des Kreises ist. Besteht eine Schule aus mehreren Schulformen, so ist jeder Schulzweig selbständig und die ihm zugehörigen Mitglieder des Schulelternrates sind ein eigener Schulelternrat und entsenden daher jeweils eigene Mitglieder. Beispiel: Eine zusammengefasste Grund- und Hauptschule kann je ein Mitglied und je ein stv. Mitglied wählen. Nach § 106 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 stellen zusammengefasste Haupt- und Realschulen ebenfalls je ein Mitglied.

Ansprechpartner in der Elternschaft - Gemeindeelternrat der Samtgemeinde Papenteich:

Schule
Name
E-Mail
Grundschule Adenbüttel

André Kafka

Andreas Umbreit-Pluta

nicht angegeben

E-Mail

Grundschule Meine

"Am Zellberg"

Jennifer Reich

E-Mail

Grundschule Rötgesbüttel

Madeleine Volckmar

Jennifer Laudan

nicht angegeben

E-Mail

Grundschule Schwülper

Alexandra von Peinen

Julia Schröder

E-Mail

E-Mail

Margret und Rolf Rettich-Schule

Heike Schmotz

Stefanie Weitzer

nicht angegeben

nicht angegeben

Oberschule Papenteich

Andreas Umbreit-Pluta

Silke Mittelstädt

E-Mail

E-Mail

Philipp-Melanchthon-Gymnasium

Claudia Belletti

Nicole Grunwald

nicht angegeben

nicht angegeben