Wichtige Hinweise
- Verlorene Wahlscheine können nicht ersetzt werden.
- Bitte berücksichtigen Sie bei der Beantragung und Rücksendung per Post die notwendigen Postlaufzeiten.
- Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag (13. September 2026) bis 18:00 Uhr bei der Samtgemeindewahlleitung eingegangen sein. Später eingehende Wahlbriefe dürfen gesetzlich nicht mehr berücksichtigt werden.
- Der Wahlbrief ist bereits adressiert und muss innerhalb Deutschlands nicht frankiert werden.
- Bei einem Versand aus dem Ausland ist der Wahlbrief ausreichend zu frankieren.
Bitte beachten Sie, dass das Risiko einer verspäteten postalischen Zustellung grundsätzlich von den Briefwählerinnen und Briefwählern getragen wird.