Zuständigkeit Eichenprozessionsspinner
Bedroht der Eichenprozessionsspinner die Gesundheit der Bevölkerung auf öffentlichen Flächen der Samtgemeinde und Gemeinden ist die Samtgemeinde Papenteich zuständig. Hierzu können Sie den Befall das Ordnungsamt 05304/502-38 (Frau Höfermann) melden oder Sie nutzen unser Formular: Befallsmeldung Eichenprozessionsspinner
Auf Privatgrundstücken ist der Eigentümer zuständig. Die Bekämpfung sollte über eine Fachfirma erfolgen! Die Kosten für eine Bekämpfung muss der Eigentümer tragen. Auf der Homepage des Landkreises Gifhorn finden Sie eine Liste von geeigneten Bekämpfungsfirmen. Diese Liste finden Sie hier.