Zuschuss Fahrten & Lager
Förderung von Fahrten und Lagern:
Vereine und Verbände, die Freizeiten (sogenannte Fahrten und Lager) für junge Menschen veranstalten, erhalten dafür von der Samtgemeinde Papenteich im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Zuschüsse.
Durch die Förderung sollen Maßnahmen von Jugendgruppen und –organisationen finanziell unterstützt werden, durch die Jugendlichen außerhalb von Schule und Beruf ein Freizeitangebot vorgehalten wird, das den Interessen und Bedürfnissen der Jugendlichen entspricht (§11, 12 Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII)).
Damit ein Verein solche Zuschüsse erhalten kann, sind bestimmte Bedingungen zu erfüllen:
- Die Fahrt muss mindestens drei Tage dauern
- es müssen mindestens 10 zuschussberechtigte Teilnehmer(innen) mitgefahren sein.
- Der Leiter/Die Leiterin der Fahrt muss mindestens über eine gültige JULEICA (Jugendleitercard) verfügen oder Berufspädagoge/-pädagogin sein.
- Der Veranstalter muss mit seinem zuständigen Jugendamt eine Vereinbarung gemäß §72a abgeschlossen haben, genauere Auskünfte hierzu erteilt das örtliche Jugendamt. Für Veranstalter mit Sitz im Landkreis Gifhorn also das Jugendamt des Landkreises Gifhorn.
Die Förderrichtlinien der Samtgemeinde Papenteich sowie alle zu einem Antrag gehörenden Formulare sind rechts in der Randspalte sowie im Download-Verzeichnis erhältlich.
Weitere Fragen beantwortet die Jugendförderung gerne, wir sind auch bei der Antragstellung behilflich.