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Flüchtlingshilfe

#gemeinsamstark für die Ukraine

„Auch im Papenteich herrscht weiter Entsetzen über den Krieg in der Ukraine. Ich möchte mich bei der Flüchtlingshilfe für die schnelle und unkomplizierte Hilfe und das überwältigende Engagement der Bürgerinnen und Bürger bedanken!

(Samtgemeindebürgermeisterin Ines Kielhorn)

Wer aus der Ukraine flüchten muss, hat viele Fragen und braucht Unterstützung. Hier finden ukrainische Staatsangehörige, die aus der Ukraine geflüchtet sind, sowie alle Papenteicherinnen und Papenteicher, die sich engagieren oder engagieren möchten aktuelle Antworten, die fortlaufend aktualisiert werden.

Allgemeine Fragen

Werden aktuell Sachspenden benötigt?

Durch die enorme Spendenbereitschaft sind die Lager der Flüchtlingshilfe sehr gut gefüllt. Aktuell besteht daher kein weiterer Bedarf an Sachspenden. Sofern in den kommenden Tagen weiterer Bedarf identifiziert wird, informieren wir an dieser Stelle und über die Homepage der Flüchtlingshilfe (www.fluechtlingshilfe-papenteich.de), was aktuell benötigt wird.

Wohin muss ich mich wenden, wenn ich Wohnraum zur Verfügung stellen kann?

Wenn Sie Wohnraum für ukrainische Flüchtlinge zur Verfügung stellen möchten, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Flüchtlingshilfe (info@fluechtlingshilfe-papenteich.de).

Durch die Weitergabe Ihrer Kontaktdaten und Angaben zu dem verfügbaren Wohnraum erklären Sie sich einverstanden, dass die von Ihnen angegebenen Daten gespeichert und für den Zweck der Koordination und Wohnraumvermittlung verarbeitet werden. Für diesen Zweck erfolgt ggf. auch eine Übermittlung an Dritte.

Wichtige Hinweise für Wohnungsanbieter:innen

Sofern Sie Wohnraum zur Verfügung stellen möchten, füllen Sie bitte das Formular Wohnungsangebot aus:

Dieses muss ebenfalls an den Landkreis Gifhorn gesendet werden. Gleichstellungsbeauftragte und Flüchtlingshilfe unterstützen hierbei gern.

Der Landkreis Gifhorn vermittelt für die unterzubringenden Flüchtlinge aus der Ukraine dauerhaften Wohnraum in Mietwohnungen, der hinsichtlich der Kosten und Größe sozialleistungsrechtlich angemessen sein muss. Die Kosten der Unterkunft werden im Einzelfall geprüft.

FAQs Wohnraum

Die Mieter:innen der Wohnung sind die unterzubringenden Flüchtlinge, die den Wohnungsmietvertrag selbst abschließen bzw. unterschreiben.

Muster Mietvertrag Deutscher Mieterbund

Merkblatt zu den angemessenen Unterkunfts- und Heizkosten im Rahmen der Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleis-tungsgesetz (AsylbLG)

Es entsteht kein Vertragsverhältnis mit dem Landkreis Gifhorn, sondern ein privatrechtliches Mietverhältnis zwischen dem unterzubringenden Flüchtling und dem Vermieter/der Vermieterin.

Durch das Ausfüllen und Absenden des Formulars für Wohnraum erklären Sie sich einverstanden, dass die von Ihnen angegebenen Daten beim Landkreis Gifhorn gespeichert und für den Zweck der Wohnraumvermittlung an Flüchtlinge verarbeitet werden. Für diesen Zweck erfolgt ggf. auch eine Übermittlung an Dritte.

Aus dem Ausfüllen des Angebotsformulars lassen sich keinerlei Rechte des Anbietenden herleiten. Für die Richtigkeit der von dem Anbietenden gemachten Angaben übernimmt der Landkreis Gifhorn keine Haftung. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Alternativ wenden Sie sich gern mit Ihren Wohnraumangebot und dem ausgefüllten Formular für Wohnraum direkt an das E-Mail-Postfach des Landkreises unter: ukrainehilfe@gifhorn.de

An wen kann ich mich wenden, wenn ich ehrenamtlich helfen möchte?

Wenn Sie ehrenamtlich Menschen aus der Ukraine bei alltäglichen Aufgaben helfen möchten (z. B. Dolmetschen, Behördengänge), wenden sich bitte an die Gleichstellungsbeauftragte oder an die Flüchtlingshilfe.

Alternativ wenden Sie sich bitte direkt an das E-Mail-Postfach des Landkreises unter: ehrenamt-ukraine@gifhorn.de. Im Bedarfsfall wird die Kreisverwaltung zu Ihnen Kontakt aufnehmen.

Im Überblick: Ukraine Hilfe

Auf der Internetseite des Landkreises GIfhorn erhalten Sie einen Überblick über das Informationsangebot der Kreisverwaltung

Ukraine-Hilfe (Landkreis Gifhorn)

Anerkennung von ausländischen Schul- und Berufsabschlüssen

Wenn Personen einen ausländischen Schul- oder Berufsabschluss haben, können sie diesen in Deutschland anerkennen lassen. Im Anerkennungsverfahren wird der Abschluss mit einem ähnlichen deutschen Abschluss verglichen.

Wird der Abschluss als gleichwertig anerkannt, wird ein entsprechender Bescheid erteilt. Alle Menschen mit einem ausländischen Abschluss haben ein Recht auf dieses Anerkennungserfahren. Weder ihr Aufenthaltsstatus noch ihre Staatsbürgerschaft spielen dafür eine Rolle.

Weiterführende Informationen und Hilfestellungen hier: Anerkennung in Deutschland

Kinderbetreuung / Schulanmeldung

Kinder und Jugendliche aus den ukrainischen Kriegsgebieten können und sollen in Niedersachsen unterschiedliche Bildungs- und Betreuungsangebote nutzen. Wie alle Kinder und Jugendlichen haben auch geflüchtete Kinder und Jugendliche ein Recht auf kostenlose Betreuung, kostenlosen Schulunterricht oder eine berufliche Bildung durch den Staat – je nach ihrem Alter

Angebote in der Kinderbetreuung

Plätze für die Kinderbetreuung in einer Krippe, einer Kindertagespflegestelle oder in einem Kindergarten werden über Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Papenteich vergeben.

Eine Übersicht über alle Angebote im Papenteich finden Sie hier.

Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an die jeweilige Gemeinde:

Gemeinde
Telefon
E-Mail
Adenbüttel

05304 1748

gemeinde@adenbuettel.de
Didderse
05373 7266 info@didderse.de
Meine
05304 91110 info@gemeinde-meine.de
Rötgesbüttel
05304 907026 info@vordorf.de
Schwülper
05303 5082770 info@gemeinde-schwuelper.de
Vordorf
05304 1232 lina.engelke@roetgesbuettel.de

Anmelden der Kinder für eine Schule

Aus der Ukraine geflüchtete Kinder und Jugendliche, die aufgrund der sogenannten „Massenzustromrichtlinie“ in Zusammenhang mit § 24 AufenthG ein entsprechendes Aufenthaltsrecht erlangt haben, sind in Niedersachsen schulpflichtig. Kinder und Jugendliche, die dieses Aufenthaltsrecht nicht besitzen, weil sie sich zum Beispiel mit einem Besuchsvisum oder ohne Visum in Niedersachsen aufhalten, sind nicht schulpflichtig. Unabhängig vom jeweiligen Aufenthaltsstatus sind aber alle Geflüchteten im schulpflichtigen Alter an unseren Schulen herzlich willkommen. Die Schulleitungen werden gebeten, allen aus der Ukraine Kommenden zu empfehlen, sich bei den Ausländerbehörden registrieren zu lassen

Bitte verwenden Sie den Schulaufnahmebogen zur Ameldung von aus der Ukraine geflüchteten Kinder an den Schulen. Zur Anmeldungen wenden Sie sich bitte direkt an das Sekretariat der jeweiligen Schule. Eine Übersicht der Schulen im Papenteich inklusive Kontaktdaten und Ansprechpersonen finden Sie hier.

Die Zuständigkeit für den Schülertransport liegt beim Landkreis Gifhorn. Allerdings ist der Schülertransport immer gesichert, wenn das Kind die zuständige Schule besucht. In den Schulsekretariaten kann erfragt werden, wie bei unterjährigen Aufnahmen schnell eine Schülerzeitkarte beschafft werden kann. Nutzen Sie zur Beantragung den Antrag Sammelschülerzeitkarte.

Weitere Hinweise zur Aufnahme und Beschulung ukrainischer Kinder und Jugendlicher in niedersächsischen Schulen finden Sie in der Mitteilung vom Niedersächsischen Kultusministerium hier (Stand: 25.03.22).