Inklusion
Inklusion bedeutet eine umfassende und uneingeschränkte Teilhabe jedes Einzelnen am gesellschaftlichen Leben. Ziel ist die aktive Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft, indem ein barrierefreies Umfeld geschaffen wird. Dies schließt ausdrücklich das Recht auf Bildung mit ein.
Niedersachsen hat – wie alle Bundesländer – die Verpflichtung, den Artikel 24 („Bildung“) der Behindertenrechts-Konvention der Vereinten Nationen umzusetzen.
Zum Schuljahr 2013/14 wurde daher die inklusive Schule in Niedersachsen eingeführt. Ziel ist der barrierefreie und gleichberechtigte Zugang alle Schülerinnen und Schülern zu allgemeinbildenden Schulen.
Bis zur endgültigen Umsetzung der dafür notwendigen baulichen Voraussetzungen an allen allgemeinbildenden Schulen zum Schuljahr 2023/24 können für alle Förderschwerpunkte entsprechende Schwerpunktschulen benannt werden. Ab dem Schuljahr 2023/24 ist dann verpflichtend jede Schule jeder Schulform eine inklusive Schule.
Näheres zum diesem Thema erfahren Sie auf der Seite des Landkreises Gifhorn