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Schülerbeförderung

Die Schülerbeförderung wird – soweit möglich – im Rahmen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) durchgeführt. Die Elektronische Fahrplanauskunft (efa) gibt dabei Auskunft über die aktuellen Linienverbinungen im ÖPNV. Sollte die Nutzung des ÖPNV beispielsweise aufgrund einer Behinderung nicht möglich sein, entscheidet der Fachbereich Schule – Schülerbeförderung – darüber, welche alternative Beförderungsmöglichkeit in Anspruch genommen werden kann. Das könnte eventuell der sogenannte Freistellungsverkehr sein.

Grundlage für die Schülerbeförderung bilden die gesetzlichen Regelungen sowie die Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Gifhorn und die Änderungssatzung, die zum 01.08.2020 in Kraft getreten ist.

Allgemeine Informationen rund um das Thema Schülerbeförderung wurden durch den Kreiselternrat des Landkreises Gifhorn in Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung in dem Flyer Schülerbeförderung im Landkreis Gifhorn zusammengefasst.

Bei Unterrichtsausfällen wird die Betreuung der Schülerinnen und Schüler in Absprache mit den Schulen sichergestellt.

Nähere Informationen erhalten Sie über den Landkreis Gifhorn.

Quelle: www.gifhorn.de