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Geschichte und Entwicklung der Samtgemeinde

Der Name Papenteich taucht in den schriftlichen Aufzeichnungenzuerst als Papendiek, poppendiek, poppendyk, poppendich, pop-pendic auf. Das Grundwort ist zu deuten als „dicht, Dickicht, Waldgebiet“. Über den im Bestimmungswort erkennbaren Namen „Poppo“ können keine gesicherten Aussagen getroffen werden. Im Laufe der Völkerwanderung legte ein kleiner nordischer Siedlerzug hier, neben den schon bestehenden älteren Orten, seine „Büttel-Dörfer“ an. Das alte Siedlungswort „bodal“ bedeutet „Haus und Hof“. Die Bestimmungswörter nennen die Namen der ersten Siedler. Sie hielten unter Leitung des gewählten Gogreven ihr Goding und Gogericht bei den „Dingbänken“ ab.

Als einer der frühesten fränkischen Grafen erscheint Liudolf. Die Liudolfinger steigen mit Heinrich I. zum Königtum auf. Die jüngere Linie, die Brunonen, bleibt im Besitz der Grafenrechte. Durch Heirat gewinnt Lothar von Supplingburg diese Besitzungen, nach ihm Heinrich der Löwe. Er erhält nach seiner Unterwerfung alle Eigengüter zurück, darunter den Papenteich, der nach seinem Tode zum Herrschaftsbereich Ottos gehört, des späteren Kaisers. Sein Neffe, Otto das Kind genannt, übergibt 1235 alle welfischen Allodien dem Kaiser, der ihn damit als Herzogtum Braunschweig-Lüneburg belehnt. Die beiden Söhne teilen 1267: Der Papenteich fällt mit an Braunschweig, wird 1300 lüneburgerisch, kommt 1388 wieder zu Braunschweig und gehört von 1428 an zu Lüneburg.

Geldnöte zwangen die Fürsten häufig zu Belehnungen und Verpfändungen:

  • 1318 werden die Grafen von Wohdenberg mit der Grafschaft „in poppendic“ belehnt (hier wird der Name der Grafschaft zum ersten Mal erwähnt)
  • 1337 übergeben sie den Herzögen die „Grafscap over den poppendik“
  • 1340 hat der Ritter Albert Bokmast den "poppendik" in Pfandbesitz
  • 1341 verkauft der Ritter Balduin von Wenden den Herzögen „de Grafscop overden Poppdik“
  • 1349 besitzt Albert die „Grafschaft Gifhorn“.

Während der Stiftsfehde 1519 weigert sich Heinrich von Lüneburg,den Papenteich abzutreten. Sein jüngster Sohn Franz hat von 1539 bis zu seinem Tode 1549 das „Amt Gifhorn“ als Abfindung inne mit dem Papenteich als wichtigsten Teil, und zwar als „Gogräfschaft“ Papenteich (Rötgesbüttel), denn nicht mehr beiden „Dingbänken“ finden die „Landgerichte“ statt, sondern auf dem Schierenbalken bei Rötgesbüttel. Im Schriftverkehr heißt es aber noch: „An das Königliche Amt Papenteich“.

Nach der preußischen Kreisgliederung 1885 enden Gogräfschaft und das Amt des Gogräfen. Es bleibt die Landschaft Papenteich.

Der Zusammenschluss der 19 Dörfer zu einer Verwaltungseinheit der Samtgemeinde Papenteich, wird durch das gemeinsame, am 19. November 1973 beschlossene und am 7. Februar 1974 genehmigte Wappen dokumentiert. Das Leitmotiv symbolisiert diesen Zusammenschluss unter Berücksichtigung historischer Gesichtspunkte.

Bildung der Samtgemeinde

Die Samtgemeinde Papenteich wurde auf der Grundlage des geänderten kommunalen Verfassungsrechts am 2. Oktober 1970 vor dem Hintergrund des historisch gewachsenen Raumes „Papenteich“ durch den Zusammenschluss von zunächst 15 Mitgliedsgemeinden (Abbesbüttel, Adenbüttel, Didderse, Eickhorst, Gravenhorst, Groß Schwülper, Klein Schwülper, Lagesbüttel, Meine, Ohnhorst,Rethen, Rötgesbüttel, Vordorf, Walle und Wedesbüttel) gegründet.

Am 29. Dezember 1970 traten mit Bechtsbüttel, Rolfsbüttel und Wedelheine drei weitere Gemeinden bei. Der Sinn des Zusammenschlusses der Gemeinden lag insbesondere darin, die sich abzeichnende Planung des Landesgesetzgebers zur Schaffung größerer Verwaltungseinheiten auf freiwilliger Basis zu verwirklichen und durch den Aufbau einer hauptamtlichen Verwaltung die Voraussetzungen für eine umfassende Erfüllung der von den Gemeinden und vom Landkreis auf die Samtgemeinde verlagerten Aufgaben zu bieten, mit dem ausschließlichen Ziel, die berechtigten Ansprüche und Anliegen der Bürger unseres Raumesoptimal zu erfüllen.

Die auf Landesebene fortschreitende Gemeindereform brachte auch für die Samtgemeinde Papenteich einschneidende Veränderungen. Neben der gewünschten Zuordnung von Grassel kames zu der schmerzlichen Abtrennung von Didderse. Im Inneren der Samtgemeinde brachte das „Gifhorn-Gesetz“ die Bildung vergrößerter Gemeinden und damit gleichzeitig die Verringerung auf 5 Mitgliedsgemeinden, nachdem von allen bisherigen 18 Gemeinden (jetzt nur noch Ortsteile) nach wie vor der Rechtsform der Samtgemeinde (gegenüber einer Einheitsgemeinde) der Vorzuggegeben wurde. Die neue äußere Abgrenzung sowie die geänderte innere Gliederung der Samtgemeinde wurden mit dem 1. März 1974 rechtswirksam. Die darauf hin von den neuen Mitgliedsgemeinden beschlossene Hauptsatzung trat nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde am 15. März 1974 in Kraft. Die im Zusammenhang mit dem Gifhorn-Gesetz beschlossene Abtrennung von Didderse (bei gleichzeitiger Eingliederung in die Gemeinde Wendeburg) konnte erst 1981 nach langjährigen Bemühungen, gestützt auf die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung, rückgängig gemacht werden.

Am 20. Februar 1981 beschloss der Niedersächsische Landtag die Ausgliederung der früheren Gemeinde Didderse aus der Gemeinde Wendeburg. Das Gesetz zur Neubildung der Gemeinde Didderse trat mit dem 1. Mai 1981 in Kraft. Durch die 1. Änderung der Hauptsatzung der Samtgemeinde Papenteich wurde Didderse ab dem 6. Mai 1981 wieder als Mitgliedsgemeinde aufgenommen. Zurzeit ist die Hauptsatzung in der Fassung vom 1. Januar 2017 maßgebend.

Gebiet und Gliederung

Das Samtgemeindegebiet umfasst eine Gesamtfläche von 11.072 ha. In der Samtgemeinde sind 6 Mitgliedsgemeinden mit folgenden 19 Ortsteilen zusammengeschlossen:

Mitgliedsgemeinde
Ortsteile
Adenbüttel
Adenbüttel, Rolfsbüttel
Didderse
Didderse
Meine
Meine, Abbesbüttel, Bechtsbüttel, Grassel, Gravenhorst, Ohnhorst, Wedelheine, Wedesbüttel
Rötgesbüttel
Rötgesbüttel
Schwülper
Groß Schwülper, Lagesbüttel, Rothemühle, Walle
Vordorf
Vordorf, Eickhorst, Rethen