Politik

Der Samtgemeinderat ist nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz die Vertretungskörperschaft einer niedersächsischen Samtgemeinde und neben der Samtgemeindebürgermeisterin und dem Samtgemeindeausschuss eines ihrer drei Organe (§ 7 Abs. 2 NKomVG).

Der derzeitige Samtgemeinderat besteht aus insgesamt 35 Mitgliedern, setzt sich aus Vertretern der verschiedenen Mitgliedsgemeinden, unterschiedlichen politischen Parteien oder Gruppierungen sowie der Samtgemeindebürgermeisterin zusammen und wurde zuletzt am 12.09.2021 gewählt. Die nächste Kommunalwahl findet am 13.09.2026 statt.

Neben dem Samtgemeinderat gibt es unterschiedliche Fachausschüsse, die die Beschlussvorlagen vorberaten. Neben dem Samtgemeindeausschuss, der nichtöffentlich tagt gibt es folgende weitere Ausschüsse:

● Schulausschuss
● Ausschuss für Haushalt und Finanzen
● Feuerschutzausschuss
● Bauausschuss
● Ausschuss für Umwelt und Planung
● Ausschuss für Jugend, Senioren und Integration

Zudem gibt es viele wichtige weitere Arbeitskreise und Arbeitsgruppen, wenn beispielsweise zusätzliche Baumaßnahmen (Bau einer Sporthalle, Schule, Feuerwehr etc.) erforderlich sind.

Der Samtgemeinderat tagt 3 - 4 mal jährlich, der Samtgemeindeausschuss 7-10 mal jährlich und die anderen Ausschüsse ca. 3 - 8 mal im Jahr bzw. nach Bedarf, wenn schnelle Entscheidungen getroffen werden müssen. Die Samtgemeindebürgermeisterin leitet den Samtgemeindeausschuss und ist auch im Rat stimmberechtigt. Gleichzeitig führt sie die Verwaltung. 

Der Samtgemeinderat ist das Gremium, in dem die wesentlichen Entscheidungen zum Haushalt, zu Grundsatzbeschlüssen, zu Satzungen sowie Neu- und Umbauten getroffen werden. Die Beschlussvorschläge werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung in den einzelnen Ämtern im Rathaus erarbeitet und der Samtgemeindebürgermeisterin zur Freigabe vorgelegt. Zu den Sitzungen erscheinen die Vorlagen auch für jeden öffentlichen Ausschuss im Internet in unserem Bürger- und Ratsinformationssystem.