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Flächennutzungspläne

Für die Aufstellung und Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Samtgemeinde Papenteich zuständig. Hier werden die städtebaulichen Planungs- und Entwicklungsziele innerhalb der Samtgemeinde festgelegt. Der Flächennutzungsplan gibt in groben Zügen Auskunft über Bauflächen, Verkehrsflächen, Grünflächen und Flächen für die Land- und Forstwirtschaft. Der Flächennutzungsplan ist Grundlage der Mitgliedsgemeinden für die Erstellung von Bebauungsplänen.

Den Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Papenteich finden Sie hier:


Zur Erstinformation kann eine vereinfachte und nicht rechtsgültige Darstellung des Flächennutzungsplanes im Flächennutzungsplan-Portal des Regionalverbandes Großraum Braunschweig eingesehen werden.

Frühzeitige Bürgerinformation

Hier werden zur Information die Entwürfe der Bauleitpläne gezeigt, über die gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch schon in einem frühen Planungsstadium die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich dargelegt werden.

Zurzeit sind keine Pläne ausgelegt.


Ausgelegte Bauleitpläne

Hier werden gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch zur Information die Entwürfe derjenigen Bauleitpläne gezeigt, die entsprechend der Beschlusslage im Samtgemeindeausschuss öffentlich ausgelegt werden.

Die jeweiligen Entwürfe können während der Öffnungszeiten im Rathaus der Samtgemeinde Papenteich, Bauamt, Zimmer O.04 eingesehen werden. Während der jeweiligen Auslegungsfrist können Sie Stellungnahmen schriftlich einreichen oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift vorbringen.

Zurzeit sind keine Pläne ausgelegt.



Wirksam gewordene Flächennutzungsplanänderungen

11. Änderung der Neufassung des Flächennutzungsplanes:


10. Änderung der Neufassung des Flächennutzungsplanes:

8. Änderung der Neufassung des Flächennutzungsplanes:

7. Änderung der Neufassung des Flächennutzungsplanes:

6. Änderung der Neufassung des Flächennutzungsplanes:

5. Änderung der Neufassung des Flächennutzungsplanes: