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Offene Feuer im Freien
Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit- und Ordnung
§5 Offene Feuer im Freien
Grundsätzlich ist das Anlegen und Unterhalten von offenen Feuern verboten. Ausgenommen hiervon ist das Grillen in dafür vorgesehenen Einrichtungen und die Nutzung von Feuerkörben und Feuerschalen.
Ausnahmen sind ebenfalls Lagerfeuer und Brauchtumsfeuer:
Diese müssen mindestens 3 Tage im Vorfeld bei uns durch eine Anzeige im Ordnungsamt gemeldet werden. Im Zeitraum von Karfreitag bis einschließlich Ostermontag sind keine Lagerfeuer erlaubt.
Regeln:
- das Feuer muss durchgehend von mind. einer erwachsenen Person beaufsichtigt werden
- vor Entzündung sicherstellen, dass sich weder Tier noch Menschen im Brennmaterial aufhalten
- bevor die Feuerstelle verlassen wird, ist diese vollständig abzulöschen
Wichtiger Hinweis:
Wenn der Graslandfeuerindex des Deutschen Wetterdienstes für den Bereich Braunschweig auf Stufe 4 oder höher steigt sind offene Feuer verboten. (auch in Feuerschalen, Feuerkörben sowie das Grillen in dafür vorgesehene Einrichtungen)
https://www.dwd.de/DWD/warnungen/agrar/glfi/glfi_tab_alle_NI.html
Rechts in der Randspalte können Sie das Formular "Verbrennungsinfo für ein Lagerfeuer" anmelden.