Kommunalwahl 2026 – Briefwahl
Briefwahl zur Kommunalwahl am 13. September 2026
Ab dem 17.08.2026 können Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl bei der Samtgemeinde Papenteich beantragt werden.
Alle Wahlberechtigten, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht auch per Briefwahl ausüben.
So beantragen Sie die Briefwahl
Die Zusendung der Briefwahlunterlagen können Sie online oder über den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung beantragen.
Alternativ ist die Beantragung auf folgenden Wegen möglich:
- schriftlich (z. B. mit dem Antrag auf der Wahlbenachrichtigung),
- per E-Mail,
- per Telefax,
- durch eine andere dokumentierbare Übermittlung oder
- persönlich im Wahlbüro.
Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig.
Für die Beantragung werden folgende Angaben benötigt:
- Name und Vorname
- Geburtsdatum
- Anschrift in der Samtgemeinde Papenteich
- bei einem vorübergehenden Aufenthalt außerhalb der Samtgemeinde die gewünschte Zustellanschrift
- Unterschrift
Soll der Antrag für eine andere Person gestellt werden, ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.
Achtung! Die Onlinebeantragung der Briefwahl ist aufgrund der verbleibenden Postlaufzeit ab sofort nicht mehr möglich. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Persönliche Abholung und Direktwahl
Wer die Briefwahlunterlagen persönlich im Wahlbüro abholt, kann seine Stimme auch direkt während der Öffnungszeiten im Wahlbüro abgeben.
Eine bevollmächtigte Person kann die Briefwahlunterlagen für andere Wahlberechtigte abholen. Hierfür ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Die bevollmächtigte Person muss außerdem schriftlich versichern, nicht mehr als vier Wahlberechtigte zu vertreten.
Fristen
- Ausgabe der Briefwahlunterlagen: grundsätzlich bis Freitag, 11. September 2026, 13:00 Uhr
- Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung: Ausgabe noch am Wahltag bis 15:00 Uhr
Wichtige Hinweise
- Verlorene Wahlscheine können nicht ersetzt werden.
- Bitte berücksichtigen Sie bei der Beantragung und Rücksendung per Post die notwendigen Postlaufzeiten.
- Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag (13. September 2026) bis 18:00 Uhr bei der Samtgemeindewahlleitung eingegangen sein. Später eingehende Wahlbriefe dürfen gesetzlich nicht mehr berücksichtigt werden.
- Der Wahlbrief ist bereits adressiert und muss innerhalb Deutschlands nicht frankiert werden.
- Bei einem Versand aus dem Ausland ist der Wahlbrief ausreichend zu frankieren.
Bitte beachten Sie, dass das Risiko einer verspäteten postalischen Zustellung grundsätzlich von den Briefwählerinnen und Briefwählern getragen wird.