Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes

Ihr Wohnort

Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.

Erforderliche Unterlagen

  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Meldeschein

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben