Elektronischer Identitätsnachweis Änderung der PIN

Ihr Wohnort

Sie können Ihre PIN zur Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises jederzeit neu setzen:

  • beliebig oft zu Hause oder
  • wenn die PIN vergessen oder durch 3-malige Falscheingabe blockiert wurde, in der Personalausweisbehörde.

In der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt wird Ihnen kostenfrei geholfen, wenn

  • Ihr Online-Ausweis deaktiviert ist,
  • Sie Ihren PIN-Brief mit Transport-PIN nicht mehr finden,
  • Sie Ihre PIN vergessen haben oder
  • die PIN blockiert ist.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Ansprechpunkt

Personalausweisbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung

Zuständige Stelle

Personalausweisbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung

Voraussetzungen

In der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt wird Ihnen kostenfrei geholfen, wenn

  • Ihr Online-Ausweis deaktiviert ist,
  • Sie Ihren PIN-Brief mit Transport-PIN nicht mehr finden,
  • Sie Ihre PIN vergessen haben oder
  • die PIN blockiert ist.

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis

Kosten

Es fallen keine Gebühren an. Das (Neu-)Setzen der PIN ist gebührenfrei.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt folgende Hinweise:                

Bürgerinnen und Bürger können ihren Online-Ausweis bei dem für sie zuständigen Bürgerservice ihrer Kommunen kostenfrei aktivieren lassen und ihre neue PIN setzen.

Rechtsgrundlage(n)

Onlinedienste

Formulare

Nicht angegeben

Verfahrensablauf

1. Stellen Sie einen Antrag auf Neusetzung der PIN für die Online-Ausweisfunktion (eID). Das können Sie nur persönlich vor Ort im Bürgeramt machen (für den Personalausweis oder die eID-Karte) oder im Landesamt für Einwanderung (LEA) (für den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)).

2. Die Behörde verfügt vor Ort über spezielle Schreib-Lese-Geräte (Änderungsterminals), mit der die Änderung der PIN vorgenommen werden kann. Setzen Sie eine selbstgewählte, sechsstellige PIN.

Rechtsbehelf

Bitte fragen Sie Ihre Rechtsbehelfe bei der zuständigen Stelle an.