Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß der EU-Richtlinie 2016/2102 [EU] gilt ausschließlich für das Online-Angebot von www.papenteich.de, nicht jedoch für verlinkte Angebote und Dienste. Weitere Rechtsgrundlagen sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Internetseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar. Sollten Sie auf eine Barriere stoßen, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf oder nutzen Sie das in der Randspalte aufgeführte Formular zur Meldung einer Barriere oder eines Fehlers.
Nicht barrierefreie Inhalte
Alternativtexte für Bedienelemente
- Nicht alle Grafikfunktionen sind bezeichnet. Einige Grafikschalter haben weder eine sichtbare noch eine unsichtbare Bezeichnung. Blinde können sich an den von Screenreadern übermittelten Informationen daher nicht orientieren.
- Die Bezeichnung eingebundener Video-Grafiken ist für blinde Personen nicht eindeutig. Sie können sich anhand der übermittelten Informationen nicht orientieren.
- Nicht alle Grafiklinks sind für Blinde eindeutig bezeichnet.
- Beim Verändern der Browser-Hintergrundfarbe verschwinden zum Teil wichtige Funktionen beziehungsweise Markierungen.
Gestaltung von Inhalten
- Die Hierarchie der eingesetzten HTML Überschriften-Elemente ist unlogisch. Eine Unterteilung der Webseite mit den Strukturelementen h1 bis h6 ist nicht gegeben. In der Struktur fehlen Bereiche wie zum Beispiel Menübereich, Servicebereich, Inhaltsbereich und Fußbereich. Blinden Anwenderinnen und Anwendern wird dadurch die Orientierung erschwert.
- Informationen in Listenform sind nicht als Listen im Quelltext implementiert.
Dadurch wird blinden Personen die Zugänglichkeit erschwert, da sie Screenreader Funktionen zum Auswählen und Überspringen von Listen und Listenelementen nicht nutzen können.
- Nicht alle Textpassagen/Absätze sind mit geeigneten HTMLStrukturelementen ausgezeichnet.
- Nicht durchgängig sind Datentabellen strukturell richtig aufgebaut, was Blinden einen zielgerichteten Informationsabruf erschwert. Beim Auslesen der Inhalte mittels Screenreader sind Inhalte nicht in logischer Abfolge auslesbar.
- Nicht an allen Eingabefeldern ist ein autocomplete-Attribut implementiert, welches insbesondere motorisch eingeschränkten Menschen die Eingabe von Daten vereinfachen kann, indem Eingabevorschläge angeboten werden, die einfach übernommen werden können.
- Bei einer Verringerung der Browserbreite sind unter Umständen nicht mehr alle Funktionen tastaturzugänglich.
Bedienbarkeit
- Nicht durchgängig sind alle Funktionen und Inhalte mittels Tastaturnutzung ansteuerbar beziehungsweise bedienbar. Nicht durchgängig sind alle Funktionen mittels Tabulator-Taste ansteuerbar. Die Tabulator-Reihenfolge ist nicht durchgängig nachvollziehbar, da unsichtbare Elemente angesteuert. Motorisch eingeschränkte Menschen können sich in Teilbereichen einer Seite zum Teil nur schwer orientieren. Bei der Tastaturnavigation ist der Fokus nicht durchgängig gut sichtbar. Motorisch eingeschränkten Menschen wird dadurch die Orientierung bei der Tastaturnavigation erschwert.
- Die Hauptsprache der Internetseiten ist im Quelltext nicht angegeben. Dadurch kann insbesondere bei der Nutzung einer Screenreader-Softwareder Informationsabruf erschwert werden.
- Nicht alle technischen Bezeichnungen der Seite wurden im Quelltext an die Sprache der Internetseite angepasst. Dadurch kann insbesondere bei der Nutzung einer Screenreader-Software der Informationsabruf erschwert werden.
Fehleridentifizierung
- Nicht alle Fehlermeldungen werden so aufgezeigt, dass sie auch von Screenreadernerfasst werden können. Teilweise fehlen Hinweise und Beschriftungen, die notwendige Eingaben der Nutzerinnen und Nutzer beschreiben.
- Innerhalb der Internetseite ist der Quelltext nicht durchgängig valide, es sind Fehler in der HTML-Syntax vorhanden.
- Für einige Komponenten wie Bereichsöffner/-schließer sind Name und Rolle nicht erkennbar. Auch wird Screenreadern der Name und der Zustand der Komponenten nicht richtig übermittelt, wodurch diese für blinde Nutzerinnen und Nutzer nicht zu verwenden sind.
- Die Breadcrumbwird als solche von Screenreadern nicht erkannt. Für Blinde sind es nur normale Links. Es fehlt die entsprechende Auszeichnung im Quelltext.
- Statusmeldungen der Inhalte sind programmatisch nicht ermittelbar, so dass sie von Hilfsmitteltechnologie nicht ausgegeben werden können, ohne den Fokus zu erhalten.
Sonstiges
- Die Zeichenhöhe entspricht nicht durchgän1gig den ergonomischen Vorgaben, was die Lesbarkeit erschwert.
- Eingebundene Dokumente sind zum Teil nicht barrierefrei.
Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Der Internetauftritt der Samtgemeinde Papenteich wird an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst und optimiert. Die identifizierten Defizite und Mängel befinden sich aktuell in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der sukzessive abgearbeitet wird.
Die Samtgemeinde Papenteich arbeitet weiterhin daran, bestehende Barrieren abzubauen.
Eye-Able®
Diese Internetseite verwendet die Software Eye-Able® der Firma Web Inclusion GmbH, um Nutzern*innen eine barriere-reduzierte Ansicht der visuellen Inhalte zu ermöglichen. Eye-Able® hilft, die Internetseite an die individuellen Bedürfnisse der Besucher*innen anzupassen. Zum Funktionsumfang von Eye-Able® gehören:
• eine adaptive Schriftvergrößerung,
• eine freie Anpassung der Farbkontraste,
• eine Vorlesefunktion mit integrierter Tastatur-Navigation,
• ein Blaufilter,
• ein Nachtmodus,
• eine Sofortansicht zur Verbindung mehrerer Funktionen,
• eine Kompensation von Farbschwächen sowie
• weitere Funktionen für eine individuelle Ansicht der Website wie ein größerer Mauszeiger, serifenlose Schrift sowie das Ausblenden von Bildern, Animationen und Ton
Zur Bedienung kann das zugehörige Menü über einen Klick auf das Eye- Able®-Icon oder mit dem Tastaturkürzel „ALT + 1“ geöffnet werden. Alle Funktionen können auch mit der Tastatur gesteuert werden (Anleitung über „ALT + F1“). Mehr Informationen finden Sie unter: www.eye-able.com
Eye-Able ist BITV/WCAG konform getestet. Eine Zusammenfassung des Prüfberichts kann unter folgendem Link eingesehen werden: Eye-Able Prüfbericht
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 28.11.2024 abgegeben. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:
Annika David |
Fenia Bode |
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen. Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
- Telefon: 0511/120-4010
- E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
Datum der Veröffentlichung der Website oder der mobilen Anwendung: 01.02.2022