Europawahl 2024
Wahl zum 10. Europäischen Parlament am 09. Juni 2024
Das Europäische Parlament ist das Gesetzgebungsorgan der EU. Es wird alle fünf Jahre direkt von den Bürgerinnen und Bürgern der EU gewählt.
Dabei unterliegt die Wahl zum Europäischen Parlament nicht einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern wird in nationalen Wahlgesetzen geregelt. Das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung, welche durch den deutschen Bundestag beschlossen werden, regeln das Wahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland.
Zur Wahl des Europäischen Parlament im Jahr 2019 hatte die Wahlbeteiligung bei 61,3 % gelegen (europaweit: 50,6 %). In Deutschland hatten sich 37,8 Millionen Wählerinnen und Wähler beteiligt (europaweit: 216 Millionen).
In der Samtgemeinde Papenteich haben 2019 von 19.447 Wahlberechtigten 69,76 % an der Wahl teilgenommen.
Zur Wahl des 9. Europäischen Parlament sind 20.547 (Stand August 2023) Wahlberechtigte aus der Samtgemeinde Papenteich aufgerufen.
Der Wahltermin
Die Bundesregierung hat in der Bekanntmachung des Wahltages für die Europawahl 2023 den 09. Juni 2024 als Wahltermin der Europawahl festgelegt.
Informationen für Wähler und Wahlbewerber zur Europawahl bietet Ihnen der Bundeswahlleiter auf seiner Homepage https://www.bundeswahlleiter.de/ an.