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Abgabenbescheide 2022

Die Samtgemeinde Papenteich weist darauf hin, dass die in Vorjahren versandten Abgabenbescheide zur Grundsteuer A und B auch in 2022 und in den Folgejahren gültig sind. Sie erhalten somit Anfang Januar 2022 für die vorgenannten Steuern keine neuen Abgabenbescheide für das Kalenderjahr 2022.

Bürger/-innen erhalten einen Abgabenbescheid, wenn sich Änderungen ergeben. Dies kann der Fall sein, wenn sich der Steuermessbetrag ändert.

Die Fälligkeiten der Abgaben entsprechen denen des Vorjahres.

Erteilte Einzugsermächtigungen behalten ihre Gültigkeit.

Rückfragen sind telefonisch möglich unter 05304/ 502-22 oder 05304/ 502-28.

31.01.2022