Bodenrichtwertkarte - Auszug/Auskunft
Die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse, die bei den Regionaldirektionen des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen eingerichtet sind, erteilen jedermann Auskünfte über Bodenrichtwerte. Die Auskunft erfolgt mündlich, schriftlich, durch Abgabe auf einem Datenträger (CD oder DVD) oder durch Bereitstellung im Internet.
Die Gutachterausschüsse und der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Niedersachsen ermitteln jeweils zum 01.01. jeden Jahres Bodenrichtwerte.
Bodenrichtwerte dienen der Transparenz des Grundstücksmarktes. Sie werden auf der Grundlage der Kaufpreissammlung ermittelt. Hierbei sind nur solche Kaufpreise zu berücksichtigen, die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ohne Rücksicht auf ungewöhnliche und persönliche Verhältnisse erzielt worden sind.
Bodenrichtwerte sind mindestens für baureifes Land zu ermitteln. In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. In Niedersachsen gibt es mit Ausnahme einiger kreisfreier Städte auch Bodenrichtwerte für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke.
An wen muss ich mich wenden?
Informationen über Bodenrichtwerte und deren Abruf über das Internet stehen im Internet unter www.gag.niedersachsen.de.
Rechtsgrundlage
§ 196 Baugesetzbuch (BauGB)