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Fundsachenversteigerung am 17.06.2023

Die Samtgemeinde Papenteich versteigert in diesem Jahr wieder verschiedene Fundstücke auf dem Rathausvorplatz. Die Versteigerung findet am 17.06.2023 ab 10.00 Uhr statt. Die Fundsachen können bereits ab 09.00 Uhr auf dem Rathausvorplatz besichtigt werden.

Bei den Fundstücken handelt es sich vorwiegend um Fahrräder. Aber auch ein Kinderwagen, ein Motorradhelm, Kinderroller und diverse andere Fundstücke suchen einen neuen Eigentümer.

Vor der Durchführung einer Versteigerung sind allerdings einige rechtliche Dinge zu beachten, welche im Folgenden überblicksweise erläutert werden.

Was ist eine Fundsache?

Eine Fundsache ist eine verlorene Sache. Eine Sache ist verloren, wenn der Verlierer nicht weiß, wo sich die Sache befindet und er die Sache trotz Suche nicht finden kann. Eine Sache ist nicht verloren, wenn die Besitzaufgabe freiwillig herbeigeführt wurde.

Wie kann Eigentum an versteigerten Fundstücken erworben werden?

Durch eine öffentliche Versteigerung kann nach § 929 i.V.m. § 935 BGB Eigentum erworben werden. Die ersteigerte Sache gehört in diesem Fall dem Ersteigerer endgültig. Der ursprüngliche Eigentümer (Verlierer) hat gegenüber dem Ersteigerer keine Ansprüche auf die Herausgabe der ersteigerten Sache oder sonstige Schadensersatzansprüche.

Anders kann es aussehen, wenn ein Verlierer oder sonstiger Berechtigter vor Beginn der Versteigerung seine Sache wiederentdeckt. Kann er nachweisen, dass er Eigentümer der Fundsache ist, kann er die Fundsache gegen Bezahlung einer Verwahrungsgebühr mitnehmen.

Abgabe der Fundsachen

Die Fundsachen werden unter Ausschluss der Gewährleistungsrechte herausgegeben. Das bedeutet, dass etwaige Mängel an den Fundsachen nicht zu Ansprüchen gegenüber der Samtgemeinde führen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Bezahlung der ersteigerten Fundstücke nur bar erfolgen kann. Wer Fundsachen ersteigern möchte, bringt bitte seinen Personalausweis/Reisepass mit, damit ein entsprechender Eigentümernachweis ausgestellt werden kann.